Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen gefordert, um Kinder besser vor Gewalt zu schützen. Claus betonte, dass der schnelle Zugriff auf Kommunikationsdaten in Fällen von sexuellem Missbrauch entscheidend sein könne, um Täter zu identifizieren und gefährdete Kinder zu retten. Sie spricht sich dafür aus, dass Internet- und Mobilfunkanbieter IP-Adressen für einen Zeitraum von etwa 14 Tagen speichern müssen, um den Behörden zu helfen, verdächtige Personen zu verfolgen. Diese Überlegungen unterstützen auch die Initiative von Nordrhein-Westfalens Justizminister, Benjamin Limbach, dessen Ziel eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist.
Limbach hebt hervor, dass es sich dabei nicht um eine massive Vorratsdatenspeicherung handelt, sondern um einen „minimalinvasiven Eingriff“. Er betont, dass die Behörden mit Gerichtsbeschluss Zugriff auf die hinter den IP-Adressen stehenden Nutzer erhalten könnten. Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt die Idee ebenfalls und verweist auf eine Studie, die zeigt, dass die Identifizierungsquote von Straftätern durch eine 14-tägige Speicherung von IP-Adressen erheblich gesteigert werden kann. Während das Bundesjustizministerium derzeit gegen eine anlasslose Speicherung ist, befürwortet Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die Vorschläge. Mehr Details zu diesen Forderungen und deren Hintergründen sind bei www.onetz.de nachzulesen.