Sachsen-Anhalt

Geheime Bestattungen auf Quedlinburgs Galgenberg: Selbstmörder gefunden!

Auf dem historischen Galgenberg in Quedlinburg wurden bei archäologischen Ausgrabungen nicht nur Opfer der Todesstrafe entdeckt, sondern auch bizarre Funde, die auf magische Rituale und Selbstmord hindeuten – ein Hinweis auf das düstere Schicksal jener, die jenseits der Gemeinschaft bestattet wurden!

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Auf dem historischen Richtplatz von Quedlinburg wurden nicht nur Opfer der Todesstrafe bestattet. Neue Funde zeigen, dass hier offenbar auch Selbstmörder ihre Ruhe fanden. Die monströsen Beigaben eines Mannes lassen auf magische Rituale schließen.

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Man hatte den Toten in einen Sarg gelegt. Seine Hände waren auf dem Oberkörper gefaltet, auf den man offenbar eine Rosenkranzkette gelegt hatte, wie Fragmente von Bernsteinperlen belegen. Das alles würde auf eine angemessene Bestattung schließen lassen, wäre da nicht der ungewöhnliche und so gar nicht ehrwürdige Ort: der Galgenberg von Quedlinburg (Landkreis Harz), die Hinrichtungsstätte der Stadt.

„Diese vergleichsweise würdevolle Bestattung im Bereich einer Richtstätte deutet eher auf eine Selbsttötung als auf eine Hinrichtung hin“, sagt Archäologin Marita Genesis vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt in Halle. Denn Menschen, die Suizid begangen, war ein Grab auf einem christlichen Friedhof verwehrt. Denn der Selbstmord galt als schwere Sünde.

„Wer sich das Leben nahm, erfuhr den Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen und wurde wie ein Ketzer verbrannt oder in ein Fass geschlagen und dem Wasser übergeben“, beschreibt der Historiker Peter Schuster den Umgang mit Selbstmördern am Beispiel eines prominenten Falles in Basel. Das bedeutete allerdings auch, dass die Behörden sehr darauf bedacht waren, Suizide im Gefängnis zu verhindern, würden sie diese doch zu Mittätern stempeln.

Vor allem Insassen, die die Todesstrafe erwarteten, hatten gute Gründe, sich das Leben zu nehmen. Denn die Aussicht auf brutale Hinrichtungsarten wie Rädern, Verbrennen oder Ertränken hat wohl manchen Delinquenten dazu getrieben, dem Henker die Arbeit abzunehmen. Die förmliche Bestattung, die dem jetzt gefundenen Toten zugestanden wurde, lässt dagegen auf ein gewisses Verständnis für seine Motive schließen, wie sie Kranken zum Beispiel zugebilligt wurde.

Seit einigen Jahren graben Archäologen auf dem Galgenberg von Quedlinburg. Die Richtstätte am heutigen Lehofsweg war seit 1662 in Gebrauch und wurde mehrfach erneuert. Die Galgenanlage aus drei Pfosten konnte vier bis sieben Meter lang sein, sodass gleichzeitig mehrere Verurteilte gehängt werden konnten. Diese wurden nicht in heiliger Erde, sondern unter oder neben dem Galgen bestattet. Der Zustand der Leichen zeigt, dass sie – der Abschreckung wegen – über Jahre hinweg der Witterung ausgesetzt waren. Schriftliche Quellen belegen, dass die Todesstrafe in Quedlinburg bis 1809 öffentlich vollzogen wurde.

Dass der Galgenberg den Bürgern nicht ganz geheuer war, zeigt der Fund eines Mannes, der auf dem Rücken liegend auf der Richtstätte begraben worden war. Auf dem Brustbereich lagen große Steine. Möglicherweise handelte es sich um ein sogenanntes „Wiedergängergrab“. Aus Angst vor der Rückkehr des Toten wurde sein Leichnam beschwert und somit im Grab gebunden.

Die Hinrichtungsstätte wurde vom Scharfrichter und seinen Gesellen regelmäßig beräumt. Diese Vorgänge sind eindeutig im archäologischen Befund nachweisbar. In Knochengruben stapelten sich die durch Verwesungsprozesse abgetrennten Körperteile der Gehängten oder Geräderten als Skelettreste wahllos nebeneinander und aufeinander in mehreren Schichten.

Neben menschlichen Überresten wurden auch Kleidungsreste wie Knöpfe und Schnallen, sowie Keramikfragmente gefunden. „Das deutet darauf hin, dass nicht alle Verurteilten in einem Büßerhemd getötet wurden, sondern mitunter in ihrer Alltagskleidung zur Richtstätte geführt wurden“, sagt Genesis.

„Die Erforschung der Rechtsgeschichte wird noch immer in den großen Städten fast ausschließlich durch schriftliche Quellen getragen. Die archäologische Erfassung der Richtplätze, von denen es noch mehrere Tausend unberührt im Boden geben dürfte, korrigiert das Bild der Urteilsvollstreckungen erheblich“, erklärt die Wissenschaftlerin. „Insbesondere die tatsächlichen angewandten Todesstrafen und die angetroffenen Daten zur Alters- und Geschlechterdifferenzierung lassen ein völlig neues Bild tatsächlicher Urteilsvollstreckungen auf den Richtplätzen des Mittelalters und der Neuzeit entstehen.“

Wer Suizidgedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen dabei, die Gedanken zumindest vorübergehend auszuräumen. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist oder sich um nahestehende Personen sorgt, kann sich an die Telefonseelsorge wenden: Sie bietet schnelle Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken unter der Nummer 0800/111 01 11.

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