In Deutschland sind fast 10 Prozent der Bevölkerung schwerbehindert, was bedeutet, dass sie einen Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent aufweisen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat klargestellt, dass es drei Hauptbausteine für schwerbehinderte Menschen gibt, um finanzielle Unterstützung zu erhalten: Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente und Altersrente. Rehabilitation hat höchste Priorität, um zu verhindern, dass eine Behinderung zu dauerhaften Erwerbsminderungen führt. Dazu zählen sowohl stationäre als auch ambulante Leistungen sowie Zuschüsse für Arbeitgeber zur Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze.
Falls ein schwerbehinderter Mensch aufgrund seiner Einschränkungen nur eingeschränkt arbeiten kann, dürfte ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen. Diese kann entweder teilweise oder vollständig gewährt werden, abhängig vom verbliebenen Leistungsvermögen. Darüber hinaus können Menschen mit einer Schwerbehinderung, die eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreicht haben, bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ohne Abschläge zu erleiden. Um herauszufinden, welche Leistungen im konkreten Fall in Anspruch genommen werden können, wird eine individuelle Beratung empfohlen. Die DRV bietet Unterstützung über die kostenlose Telefonnummer 0800 1000 4800 an, und weitere Informationen sind in einer Broschüre erhältlich, die online bestellt oder heruntergeladen werden kann. Mehr dazu findet sich bei www.shz.de.