Am 10. September 2024 entdeckte der Zoll am Flughafen Hamburg vier Reisende, die insgesamt 150.000 Euro einführten, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung vorzunehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner baten die Reisenden zur Kontrolle, wo sie erhöhte Bargeldsummen im Handgepäck feststellten. Diese Reisenden kamen aus Vietnam und gaben an, das Bargeld für Shopping und Seminare in Deutschland mitzunehmen. Da die EU-Vorschrift besagt, dass Bargeldbeträge ab 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden müssen, wurden gegen die Reisenden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Höhe der Bußgelder wird auf Grundlage der mitgeführten Beträge festgelegt, und die Reisenden mussten eine Sicherheitsleistung von insgesamt 15.000 Euro hinterlegen. Laut dem Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe, Maurice Douce, sei es wichtig, diese Vorschrift zur Bekämpfung von Geldwäsche einzuhalten. Die Ermittlungen dauern an, und es könnte für die Reisenden ernsthafte Konsequenzen geben. Verstöße gegen die Anmelderegelung können erhebliche Geldbußen nach sich ziehen. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.