Die Anwältin Sonia Dahmani hat vor der Berufungsgericht in Tunis eine Reduzierung ihrer Haftstrafe erreicht. Ursprünglich zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, wurde ihre Strafe nun auf acht Monate herabgesetzt. Die Entscheidung wurde während einer Sitzung getroffen, in der das Gericht ihren Berufungsantrag prüfte. Der neue Strafmaß bleibt jedoch im Wesentlichen bestehen, da die Verurteilung aufgrund umstrittener Äußerungen über subsaharische Migranten in Tunesien, die unter dem umstrittenen Dekret 54 standen, bestätigt wurde.
Dahmani sollte ursprünglich am 20. August 2024 wieder vor Gericht erscheinen, allerdings wurde die Anhörung auf den 10. September verschoben. Diese Entwicklungen werfen einen weiteren Blick auf den Fall von Dahmani, dessen Kontroversen in den Medien kürzlich für Aufsehen sorgten. Weitere Einzelheiten zu ihrem Fall und den rechtlichen Hintergründen können im Bericht auf www.webdo.tn nachgelesen werden.