Ein überraschendes Urteil aus Neustadt lautet: Minischweine gehören nicht in Wohngebiete! Das Verwaltungsgericht hat mit einer entschiedenen Abweisung die Klage eines Ehepaares aus Haßloch ins Leere laufen lassen. Ein regelrechter Aufstand in der Nachbarschaft? Ganz klar!
Das Ehepaar hatte zwei putzige Minischweine in ihrem Garten gehalten, doch die Idylle wurde schnell durch Nachbarn, die sich über die Tiere beschwerten, gestört. Die Kreisverwaltung ließ nicht lange auf sich warten und forderte das Paar auf, die „Kleintiere“ umgehend von ihrem Grundstück zu entfernen. Daraufhin gaben die beiden nicht auf und zogen vor Gericht.
Ein strittiger Fall von „Kleintieren“
Die Kläger waren überzeugt, dass ihre Minischweine durchaus in das „dörflich-ländliche“ Umfeld passen und argumentierten kühn, dass diese Tierchen zu den Kleintieren zählen sollten. Der Bürgermeister war sich somit nicht nur sicher, ihre Tiere würden nicht stören, sondern dass auch das Veterinäramt die Sauberkeit des Geheges bestätigt hatte. Aber das Gericht kam mit einem ganz anderen Schluss!
Das Gericht erinnerte die Kläger daran, dass Minischweine bis zu satten 100 Kilogramm wiegen könnten. So schwer wie kleine Ziegen oder Hängebauchschweine – das ist mehr als nur der typische Vierbeiner für ein Wohngebiet! Bedenken hinsichtlich Geräusch- und Geruchsbelästigung wurden ebenfalls geäußert. Ein klarer Fall für das Gericht: Minischweine haben in dieser Nachbarschaft nichts verloren!
Karrierefehler oder bewusste Entscheidung?
Wie steht es jetzt weiter für die Minischweinhaltung in Haßloch? Das Paar hat vier Wochen Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Eine letzte Chance oder ein endgültiger Abgesang für ihre tierischen Freunde? Eines ist sicher: Die Nachbarn werden aufmerken!
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