Koblenz

Rundfunkbeitrag: 90.000 Deutsche fordern Rückerstattung nach Betrug!

Die Verbraucherzentrale klagt gegen den betrügerischen Rundfunkbeitrags-Service, der 90.000 Deutschen unrechtmäßig Geld abknöpfen wollte – jetzt haben Betroffene die Chance, ihr Geld zurückzubekommen!

Ein Sturm zieht auf über die deutsche Rundfunklandschaft! Die Verbraucherzentrale schlägt zurück! Bei einem skandalösen Vorfall wurden tausende Deutsche von einem sogenannten Rundfunkbeitrags-Service über den Tisch gezogen – und jetzt wird die Rechnung präsentiert! Wer auf dieser dreisten Betrugsmasche hereingefallen ist, hat möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung!

Treffen wir uns direkt bei der schockierenden Enthüllung: Die SSS-Software Special Service GmbH hat es gewagt, für einen Service zu kassieren, der eigentlich kostenlos ist! Kaum ein Thema löst in Deutschland so viel Aufregung aus wie die Rundfunkgebühren, die jeden Monat 18,36 Euro kosten. Wie der Teufel, der sich hinter den Kulissen versteckt, sind viele Nutzer auf die gesponserte Seite „Service Rundfunkbeitrag“ gestoßen, die in den Google-Suchergebnissen ganz oben stand. Dabei war das nicht die offizielle Seite des Beitragsservice, sondern ein Trick der Betrüger!

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90.000 Betroffene haben Recht auf Rückerstattung

Und die Liste der Geschädigten ist lang! Über 90.000 Menschen haben bereits ihre Ersparnisse durch diese Machenschaften verloren. Durch die geschickten Tricks der Abzocker sahen Nutzer sich plötzlich mit einer Gebühr von 29,99 Euro konfrontiert, die für die kostenpflichtige Ummeldung verlangt wurde!

Um der Sache die Krone aufzusetzen, informiert die Verbraucherzentrale, dass die Hinweise zu diesen Kosten viel zu unauffällig sind – damit bleibt es nicht mehr als ein Geheimnis für viele Betroffene. Der Schock: Die entsprechenden Änderungen hätten völlig umsonst über die offizielle Seite des Beitragsservices durchgeführt werden können. Dieses unfassbare Verhalten ist Grund genug für die Verbraucherzentrale, gegen den Gaunerverband rechtliche Schritte einzuleiten. Der vzbv hat bereits Klage beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht, da die SSS-Software nicht bereit war, der Aufforderung nachzukommen!

So bekommt ihr euer Geld zurück

Ihr denkt, ihr könnt euch jetzt einfach zurücklehnen? Nicht so schnell! Wer bis zum 27. Juni 2024 auf der falschen Seite aktiv war und dort eine Gebühr gezahlt hat, kann nun einfach sein Geld zurückfordern – ohne Wenn und Aber! Die Verbraucherzentrale hat eine Muster-E-Mail vorbereitet, die ihr nur noch abholen müsst, um euer Geld zurückzuholen:

Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.

[Sofern bereits gezahlt, ergänzt um folgende Passage:]
Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

[Kontodaten ergänzen]
Mit freundlichen Grüßen

[Euer Name]

Aber Vorsicht! Wer nach dem 28. Juni 2024 im Boot war, muss möglicherweise etwas kreativer werden, um die Zahlung zurückzuweisen. Die Verbraucherzentrale erwägt bereits eine Sammelklage, um die hartnäckigen Zahlungsaufforderungen der SSS-Software zu bekämpfen. Hier gibt es positive Beispiele – Gerichtsprozesse gegen große Unternehmen wie Amazon und Vodafone zeigen: Gemeinsam hat man die Chance, mehr zu erreichen! Schildert eure Erfahrungen in einer Umfrage und bringt damit den Stein ins Rollen!

Die Zeit drängt! Wenn ihr zu den Betroffenen gehört, ergreift sofort die Initiative und fordert euer Geld zurück. Es ist an der Zeit, sich gegen die Abzocke zu wehren!

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