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Streit um Kranzniederlegung: AfD und Gedenkstätte in Brandenburg im Konflikt

Nach einer Gedenkveranstaltung für die Opfer der NS-"Euthanasie" in Brandenburg an der Havel am vergangenen Sonntag kam es zu einem Streit zwischen der AfD und der Gedenkstätten-Leiterin, die eine Kranzniederlegung der AfD-Politikerin Lisa-Marie Köster als unzulässig ansah, was die Debatte über die politische Einmischung bei Gedenkfeiern und die Erinnerungskultur in Deutschland erneut anheizte.

In Brandenburg an der Havel ist es nach einer Gedenkveranstaltung zur NS-„Euthanasie“ zu einem heftigen Streit zwischen der AfD und der Gedenkstätte gekommen. Die Atmosphäre während der Veranstaltung am Sonntag war geprägt von Konfrontationen und emotionalen Konflikten. Die Leiterin der Gedenkstätte, Sylvia de Pasquale, sprach sich klar gegen die Teilnahme einer AfD-Politikerin aus, die sich nicht an ihre Anweisung hielt und dennoch einen Kranz niederlegte. Dieses Handeln stieß auf starken Widerspruch seitens anderer Teilnehmer.

Die Problematik eskalierte, als die AfD umgehend den Rücktritt von Sylvia de Pasquale forderte. Sie warf der Leiterin der Gedenkstätte vor, die politische Neutralität der Veranstaltung zu verletzen, indem sie die Kranzniederlegung der AfD-Politikerin, Lisa-Marie Köster, zu verhindern suchte. Eine Position, die die AfD als unzulässig bezeichnete. So äußerte sich der Landtagsabgeordnete Michel Albrecht, er kritisierte die Gedenkstätte für das, was er als politisch motivierte Handlungen ansah: „Eine Gedenkveranstaltung sollte frei von Politik und jeglicher Ideologie sein,“ erklärte Albrecht in einer Mitteilung.

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Die Hintergründe des Streits

Der Anlass für die Gedenkveranstaltung war der Jahrestag der Unterzeichnung des sogenannten Gnadentod-Erlasses durch Adolf Hitler, der zur Errichtung der systematischen Ermordung von Menschen in Heilanstalten führte. In der Tötungsanstalt in Brandenburg an der Havel wurden im Jahr 1940 über 9.000 Menschen Opfer dieser menschenverachtenden Praxis. Der historische Kontext und die Gedenken an die Opfer verlangen nach einem sensitiv und respektvollen Umgang, was durch die neueste Auseinandersetzung in Frage gestellt wird.

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, zu der auch diese Gedenkstätte gehört, erläuterte, dass die Einladung an die AfD „versehentlich“ versendet wurde. Dieses Missverständnis wird intern untersucht. Axel Drecoll, Stiftungsdirektor, untermauerte die Entscheidung, der AfD die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen, mit den Aussagen, die Funktionäre dieser Partei würden die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen. In seinen Worten bleibt der Respekt vor den Opfern der „Euthanasie“-Morde unabdingbar, und es sei unverständlich, dass eine solche Partei bei Gedenkveranstaltungen geduldet werden könne.

Die Gedenkstätte selbst spielt eine entscheidende Rolle dabei, das Bewusstsein über die schrecklichen Verbrechen, die während des Nationalsozialismus begangen wurden, zu schärfen. Die Geschehnisse um die Kranzniederlegung werfen ein Licht auf die ständigen Spannungen zwischen der AfD und diversen Institutionen, die sich mit der Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit beschäftigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Kontroversen entwickeln und welche politischen Folgen sie nach sich ziehen werden.

Das Augenmerk liegt nicht nur auf dem jetzt sichtbaren Konflikt, sondern auch auf der grundlegenden Frage, wie Gesellschaften mit ihrer Geschichte umgehen und inwieweit politische Ansichten die Erinnerungskultur beeinflussen können. Die Unstimmigkeiten in Brandenburg an der Havel sind symptomatisch für die anhaltenden Debatten über das Erbe des Nationalsozialismus in Deutschland, die immer wieder in die öffentliche Diskussion drängen und somit Teil des kulturellen Gedächtnisses werden.

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