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Streit um Flüchtlingsunterkunft am Harras: Ist die Kalkulation zu knapp?

Der Bezirksausschuss in Sendling-Westpark hat am 02.09.2024 die Zustimmung zur Umwandlung eines Gebäudes an der Albert-Roßhaupter-Straße 22 in eine Gemeinschaftsunterkunft für 144 Geflüchtete zurückgezogen, da Bedenken hinsichtlich der beengten Wohnverhältnisse und möglicher Lärmbelastungen aufkamen.

In Sendling-Westpark wird die geplante Gemeinschaftsunterkunft an der Albert-Roßhaupter-Straße 22 zunehmend hinterfragt. Die Regierung von Oberbayern plant, dieses Gebäude in eine Unterkunft für Geflüchtete umzuwandeln, doch der Bezirksausschuss (BA) hat angesichts neuer Bedenken seine Zustimmung zur Nutzungsänderung vorerst zurückgezogen.

Ursprünglich hatte der BA dieser Maßnahme zugestimmt, jedoch sind nach einer Ortsbegehung neue Fragen aufgetaucht. Insbesondere Anwohner fürchten, dass die vorgesehenen Räumlichkeiten zu eng und laut sein könnten. Dies führte zu einer einstimmigen Entscheidung des BA, die Zustimmung zu überprüfen und pausieren.

Bedenken bezüglich der Räumlichkeiten

Die Vorgaben der Regierung sehen vor, dass die Unterkunft maximal 144 Personen beherbergen soll. Der BA-Vorsitzende Günter Keller (SPD) hat diesbezüglich Bedenken geäußert. Die Räume sollen eine Wohn- bzw. Schlaffläche von 9,94 bis 11,10 Quadratmetern für zwei Personen bieten, während für Flächen von 11,10 bis 15,06 Quadratmetern eine Belegung von ein bis drei Personen angedacht ist. Keller machte jedoch darauf aufmerksam, dass die tatsächlichen Vorgaben des Innenministeriums von 2020 eine Reduzierung der Wohnfläche auf 5,5 Quadratmeter für eine Belegung von 144 Personen erfordern würden.

Diese drastische Verminderung der Wohnfläche könnte laut Keller zu einer Zunahme an Konflikten innerhalb der Unterkunft führen, die möglicherweise auch auf die umliegenden Anwohner ausstrahlen könnten. Die anwohnende Familie, die den BA um Unterstützung gebeten hat, wünscht sich außerdem ein Lärmgutachten, um die erwartete Lärmbelastung besser einschätzen zu können.

Ein weiterer Punkt der Diskussion ist, dass Minister Herrmann die Vorgaben zur Mindestfläche im Oktober 2023 ausgesetzt hat. Dies wurde dem BA bereits mitgeteilt, was die Situation weiter verkompliziert. Dennoch ist es dem BA wichtig, die Zustimmung zur Nutzungsänderung zurückzuziehen, solange die geforderte Mindest-Wohn-/Schlafraumfläche von sieben Quadratmetern nicht gewährleistet ist.

Die Situation an der Albert-Roßhaupter-Straße ist nicht nur ein lokalpolitisches Problem, sondern steht auch exemplarisch für die Herausforderungen, die im Zuge der aktuellen Unterbringungssituation für Geflüchtete in Bayern entstehen. Die Politik steht hier unter einem klaren Druck, sowohl menschenwürdige Lebensbedingungen für neue Bewohner zu schaffen als auch die Sorgen und Nöte der ansässigen Bevölkerung ernst zu nehmen.

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