Kassel

Nachbarschaftsstreit um Ebereschen: Wer hat das Sagen?

Ein 83-jähriger Kasseler, Rainer Hamenstädt, kämpft seit Jahren gegen überhängende Ebereschen seines Nachbarn, der Vereinigten Wohnstätten, in Wehlheiden, doch trotz gerichtlicher Auseinandersetzungen bleibt er ohne Erfolg und sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob die Kasseler Baumschutzsatzung Vorrang vor einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat.

In Kassel sorgt ein Nachbarschaftsstreit über wuchernde Ebereschen für jede Menge Ärger und Unmut. Der 83-jährige Rainer Hamenstädt hat seit Jahren mit den Bäumen von den Vereinigten Wohnstätten zu kämpfen, die über sein Grundstück hinauswachsen und ihm erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Nachbarn kämpfen augegensätzliche Auffassungen und Rechtslagen, was die Situation zusätzlich kompliziert. Dennoch bleibt Hamenstädt hartnäckig und sucht nach Lösungen.

Die hoche Ebereschen, die um die 20 Meter hoch sind, verlieren im Herbst ihre Blätter, die von Hamenstädts Garage einfach nicht fernbleiben. Jedes Jahr aufs Neue steht der Rentner, egal ob bei Regen oder Schnee, auf dem Dach seiner Garage und versucht verzweifelt, das Laub und die daraus resultierenden Verstopfungen im Abfluss zu beseitigen. Dies ist nicht nur eine minimale Belastung, sondern führt auch hin und wieder zu Schäden an seiner Garage, wie zuletzt bei einem Unwetter im Juni 2023, als größere Äste herunterfielen.

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Äste und Wurzeln: Kontrapunkt der Argumente

Ein weiteres Problem hat sich unter der Erde angedeutet: Eine der Ebereschen hat sich bis zur Garage durchgegraben, was zu Rissen im Mauerwerk geführt hat. Hamenstädt beschreibt seine Erfahrung mit den Bäumen als belastend und hat wiederholt versucht, mit seinen Nachbarn zu verhandeln. Doch die Vereinigten Wohnstätten reagierten nur sporadisch und nahmen bestenfalls kleinere Äste weg. Der Wunsch von Hamenstädt, die Baumkrone zurückzuschneiden, wurde jedoch ignoriert. „Es fühlt sich an wie eine Art Enteignung“, äußert sich der Rentner frustriert.

Nachdem er zunächst versucht hatte, persönliche Klärungen herbeizuführen, sah Hamenstädt keinen anderen Ausweg, als den rechtlichen Weg zu beschreiten. Doch selbst dieser erwies sich als steinig. Ein Gericht riet ihm ab, da die damit verbundenen Gutachten in den fünfstelligen Eurobereich rutschen würden. Diese lästige Frage, ob die Kasseler Baumschutzsatzung einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nachgelagert wäre, zieht sich nun schon seit über drei Jahren hin.

Rechtliche Auseinandersetzungen und Konsequenzen

Hamenstädt beruft sich auf das Selbsthilferecht nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das ihm eine baumliche Eigenverantwortung zuspricht, solange er dabei nicht das Absterben der Bäume in Kauf nimmt. Die Vereinigten Wohnstätten hingegen berufen sich auf die Kasseler Baumschutzsatzung, die es Hamenstädt untersagt, Eigenmaßnahmen zur Beseitigung der überragenden Äste zu ergreifen. Nach dieser Satzung sind Baumfällungen sowie Rückschnitte genehmigungspflichtig, insbesondere bei Bäumen, deren Stammumfang bestimmte Maße überschreitet.

Ein Verstoß gegen diese Satzung könnte für Hamenstädt schwerwiegende Folgen haben: Eine Geldbuße von bis zu 100 000 Euro würde auf ihn zukommen, sollte er eigenmächtig handeln. Jürgen Eichel, ein Kasseler Rechtsanwalt, betont, dass städtische Baumschutzsatzungen Vorrang vor nachbarrechtlichen Ansprüchen haben. Solche Satzungen gelten als rechtliche Einschränkungen des Eigentums, die auch Nachbarn betreffen können.

Die Vereinigten Wohnstätten lehnten es ab, Stellung zu nehmen, während Hamenstädt immer noch nach einem Ausweg sucht. In der Zwischenzeit wird geraten, zunächst das Schiedsamt zu kontaktieren, wenn man bei Nachbarschaftskonflikten eine Lösung anstrebt – der Gang vor Gericht könnte oft mehr Probleme schaffen, als lösen.

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