Uckermark

Trunkenheitsfahrt endet vor Gericht: 26-Jähriger muss zahlen und warten

Ein 26-jähriger Mann musste sich wegen Trunkenheitsfahrt und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung vor Gericht verantworten, nachdem er in der Früh nach einer Feier mit 1,4 Promille alkoholisiert in eine Kurve gerutscht war und mit seinem Pkw einen Gartenzaun sowie das Vorbau eines Hauses beschädigte, was zu einem Schaden von 3000 Euro führte.

Ein Vorfall, bei dem ein junger Mann alkoholisiert mit seinem Auto einen Gartenzaun durchbrach, wirft Fragen zur Sicherheit im Straßenverkehr und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen auf. Der 26-Jährige stand kürzlich wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung sowie Trunkenheitsfahrt vor dem Strafrichter des Amtsgerichts.

Der Abend zudem ein Morgen danach

Der Beschuldigte hatte eine Feier bei Freunden besucht, wo er reichlich Bier und Schnaps konsumierte. Nach einer durchzechten Nacht wurde er gegen 6 Uhr morgens durch das Klingeln seines Handys geweckt. Seine Freundin hatte sich Sorgen gemacht, da er nicht nach Hause gekommen war. Trotz des Alkoholrausches fühlte er sich nach eigenen Angaben gut genug, um mit dem Auto heimzufahren.

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Der Unfall und seine Folgen

In einer Kurve verlor der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug, rutschte von der Straße und durchbrach einen Zaun, bevor er gegen das Vorhaus eines nearby Hauses prallte. Interessanterweise war ein Polizeibeamter, der gerade von seinem Dienstschluss nach Hause fuhr, zur richtigen Zeit am falschen Ort und wurde Zeuge des Unfalls. Auf der Fahrbahn liegende Zaunteile zwangen ihn zum Anhalten.

Aussagen zur Verkehrssituation

Der Polizeibeamte, der alkoholischen Geruch beim Unfallfahrer feststellte, berichtete, der Mann habe von einem Reifenwechsel gesprochen und sich nicht ausweisen wollen. Nur durch Druck gab er schließlich seine Papiere her und fluchte zeitgleich: „Scheiße, Polizei“. Der Beamte hatte zudem den Eindruck gewonnen, dass der Fahrer versuchte, die Schäden informell mit dem Hausbesitzer zu klären.

Die rechtlichen Konsequenzen

Die Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,4 Promille unterwegs war. Der entstandene Schaden am Haus belief sich auf etwa 3000 Euro. Der Staatsanwalt ging in seiner Anklage jedoch lediglich von Fahrlässigkeit aus und beantragte eine Geldstrafe sowie eine Führerscheinsperre. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die feuchte Fahrbahn eine Rolle beim Rutschen des Pkws gespielt haben könnte.

Entscheidung des Gerichts

Letztlich wertete die Strafrichterin den Vorfall auf Grundlage der Umstände als fahrlässige Trunkenheitsfahrt und verhängte eine Geldstrafe von 1200 Euro sowie eine achtmonatige Sperrfrist für den Führerschein. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass es nicht zu widerlegen sei, dass das Fahrzeug gerutscht war, was zur genauen Betrachtung von Straßenverhältnissen an ähnlichen Tagen anregt.

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