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Vorpommern-Greifswald: 9 Millionen Euro für finanzielle Konsolidierung

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält im Jahr 2023 insgesamt 11,5 Millionen Euro an Konsolidierungs- und Sonderzuweisungen vom Land Mecklenburg-Vorpommern, um seine Haushaltskonsolidierung voranzutreiben und die finanzielle Gestaltungskraft der Kommune zu stärken.

Konsolidierungshilfen für Vorpommern-Greifswald: Ein Lichtblick für die finanzielle Zukunft

Schwerin (ots)

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald steht vor einer entscheidenden Wende in seiner finanziellen Situation. In diesem Jahr erhält die Region eine beachtliche Konsolidierungszuweisung in Höhe von 9 Millionen Euro und zusätzlich eine Sonderzuweisung von knapp 2,5 Millionen Euro für investive Zwecke. Diese Hilfen kommen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds und sind ein direktes Ergebnis einer klugen Finanzpolitik im Landkreis.

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Positive Entwicklung durch kluge Finanzpolitik

Dank der Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung hat der Landkreis im Jahr 2023 einen Überschuss von fast 3,5 Millionen Euro erzielt. Innen-Staatssekretär Wolfgang Schmülling lobte diese Fortschritte während der Übergabe der Zuwendungen an Landrat Michael Sack. Einzelne Kommunen können diese Konsolidierungszuweisungen beantragen, wenn sie im Vorjahr einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet haben. Vorpommern-Greifswald hat somit die erforderlichen Bedingungen erfüllt und profitiert von den Mitteln, die seit 2020 zur Unterstützung defizitärer Kommunen bereitgestellt werden.

Eine langfristige Perspektive für den Landkreis

Die finanzielle Unterstützung spielt eine wichtige Rolle bei der Sanierung des Haushalts des Landkreises. Von einem ursprünglichen Defizit von 166 Millionen Euro im Jahr 2015 konnte Vorpommern-Greifswald bis zum Ende des Jahres 2023 auf ein Minus von rund 51 Millionen Euro reduziert werden. Der Landkreis hat durch eigene Konsolidierungsanstrengungen sowie durch die jährlichen Hilfen des Landes Fortschritte erzielt, die den Bürgern zugutekommen werden.

Investitionen durch Sonderzuweisungen

Erstmalig haben die Zuweisungsempfänger nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, auf vier Prozent ihrer Schlüsselzuweisungen für Investitionen zu verzichten. Im Gegenzug erhalten sie eine Sonderzuweisung, die ebenfalls zur finanziellen Stabilität beiträgt. Dies eröffnet die Chance, nicht nur aktuelle Defizite zu verringern, sondern auch wichtige investive Projekte vor Ort zu finanzieren, ohne auf wichtige Gelder verzichten zu müssen.

Ausblick: Stärkung der kommunalen Gestaltungskraft

Das übergeordnete Ziel des Landes ist es, Gemeinden, Städte und Landkreise in ihre finanzielle Unabhängigkeit zu unterstützen. Innen-Staatssekretär Schmülling betont, dass finanzielle Gestaltungskraft vor Ort es den Kommunen ermöglichen wird, ihre Geschicke selbst zu lenken. Für Vorpommern-Greifswald stellt diese Zuweisung einen weiteren Schritt in Richtung einer stabilen Haushaltslage dar, was letztendlich der gesamten Region zugutekommt.

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