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Inklusion in Sachsen-Anhalt: Unternehmen müssen umdenken!

Die Arbeitsagentur in Sachsen-Anhalt fordert am 06. August 2024 ein Umdenken in den Betrieben, um die Integration von schwerbehinderten Menschen zu fördern, da das Bundesland zu den Schlusslichtern in der Beschäftigung dieser Gruppe zählt und ihre Potenziale angesichts des Fachkräftemangels besser genutzt werden müssen.

Die Arbeitsagentur in Sachsen-Anhalt hat eine klare Botschaft: Menschen mit Behinderung müssen in der Arbeitswelt besser integriert werden. Dies ist nicht nur im Interesse der betroffenen Personen, sondern auch eine Notwendigkeit für eine funktionierende Wirtschaft.

Die Situation in Sachsen-Anhalt

Derzeit steht Sachsen-Anhalt bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf einem der letzten Plätze innerhalb Deutschlands. Laut der Arbeitsagentur waren vor zwei Jahren etwa 19.300 Menschen mit Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Mehrheit dieser Beschäftigungen fand in Bereichen wie dem verarbeitenden Gewerbe, der öffentlichen Verwaltung sowie im Gesundheits- und Sozialwesen statt.

Vorurteile abbauen und Potenziale erkennen

Ein zentrales Thema hierbei sind die bestehenden Vorurteile in vielen Unternehmen. Torsten Narr, operativer Geschäftsführer der Regionaldirektion für Sachsen-Anhalt und Thüringen, betont, dass viele Betriebe noch zögern, Menschen mit Behinderung einzustellen. Dies trotz der Tatsache, dass über die Hälfte der schwerbehinderten Arbeitslosen in Sachsen-Anhalt über einen Berufsabschluss verfügt und viele offene Stellen verfügbar sind.

Integration als Chance im Fachkräftemangel

Angesichts des Fachkräftemangels ist die Integration von Menschen mit Behinderung nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für die Unternehmen. Damit können die Fähigkeiten und Talente, die diese Menschen mitbringen, verstärkt genutzt werden. Narr macht deutlich: „Beeinträchtigungen bedeuten nicht, dass jemand nicht arbeiten kann. Jeder Mensch hat Potenziale, die es zu entdecken gilt.“

Verpflichtungen und Konsequenzen für Betriebe

Ein alarmierendes Ergebnis zeigt, dass rund 33 Prozent der Unternehmen in Sachsen-Anhalt vor zwei Jahren keine schwerbehinderten Mitarbeitenden beschäftigten. Die Arbeitsagentur informiert, dass 39,2 Prozent der Betriebe die gesetzliche Beschäftigungspflicht zum Teil erfüllten. Dennoch müssen Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen, die seit dem 1. Januar 2024 erhöht wurde. Solche Maßnahmen sollen einen Anreiz bieten, individuelle Lösungen für die Einstellung von Menschen mit Behinderung zu finden.

Ein Aufruf zum Umdenken

Die Botschaft der Arbeitsagentur ist klar: Es bedarf eines Umdenkens in der Gesellschaft und der Wirtschaft. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für die gesamte Gemeinschaft von Vorteil. Die Schaffung von Arbeitsplätzen für alle, unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ist ein Schritt in Richtung Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit.

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