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War bedeutet das Ende des Synodalen Rates für die katholische Kirche?

Der Synodale Weg in der katholischen Kirche stößt auf rechtliche Hindernisse, wie der Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth an der Universität Tübingen betont. Er warnte davor, dass ein Gremium, das im Einklang mit dem Kirchenrecht stehen soll, keine Mitentscheidungsbefugnis haben werde. Anuth kritisierte auch die Einschätzung seiner Kollegen Hallerman und Lüdecke.

Eine Genehmigung des Vatikans sei unerlässlich, so Anuth. Er erklärte, dass jeglicher Versuch, einen Synodalen Rat auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene ohne Zustimmung Roms einzurichten, kirchenrechtlich ungültig sei. Dies sei im Februar 2024 nochmals verdeutlicht worden. Die Sorgen und Bedenken, die im Januar 2023 von Kurienkardinälen und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, geäußert wurden, fanden bei Anuth ebenfalls Beachtung.

Die Hierarchie und Verfassung der katholischen Kirche müsse in die Synodalität integriert werden, betonte Anuth. Eine Approbation der Satzung für einen Synodalen Rat sei ausgeschlossen, da Rom dies nicht billige. Anuth machte deutlich, dass es keinen Synodalen Rat geben könne, der nicht mit dem Apostolischen Stuhl übereinstimme.

In Anbetracht der römischen Vorbehalte müsse die Kirche ehrlich sein, so Anuth. Es werde keine synodalen Räte geben, die Entscheidungen treffen, sondern lediglich beratend tätig sind. Die Entscheidungsbefugnis liege beim Bischof, der für die Einhaltung der Kirchengesetze verantwortlich sei. Selbstbindungen seien freiwillig und könnten vom Bischof jederzeit aufgehoben werden. Die Wahrung der kirchlichen Strukturen und Gesetze stehe im Mittelpunkt der Diskussion.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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